Verein

Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr
Bischofsmais und des Spielmannszuges der FFW Bischofsmais, insbesondere
durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgt er ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis
§§ 68 der Abgabeordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und
in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den
Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Vereinsämter sind Ehrenämter.